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Campingpark Buntspecht

033874 - 90072
info@campingpark-buntspecht.de

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Camping in Zeiten von Corona FAQ

1. Wie sind die aktuellen Öffnungszeiten?

Im Moment befinden wir uns regulär in der Winterpause. Gerne können Sie uns Ihre Anfragen/Reservierungen per Mail an info@campingpark-buntspecht.de senden. Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten. Werktags erreichen Sie uns auch telefonisch in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Sofern es zu keinen weiteren Einschränkungen seitens der Bundesregierung kommt, sind wir vom 27.03.2021 bis 15.10.2021 wieder täglich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da.

2. Kann ich denn jetzt überhaupt einen Platz oder ein Mietobjekt für den Sommer reservieren?

Sie können jederzeit bei uns für die kommenden Monate einen Stellplatz oder einen Bungalow bei uns buchen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir trotz der Corona-Pandemie den Reservierungsvorgang wie gewohnt durchführen:

 

1. Sie stellen uns eine Anfrage

2. Wir erstellen Ihnen ein Angebot

3. Sie reservieren einen Stellplatz/Mietobjekt.

4. Wir schicken Ihnen eine Reservierungsbuchung zum Ausfüllen zu, die Sie uns ausgefüllt zurück schicken.

5. Sie erhalten eine Bestätigung mit einem Anzahlungs- und Restbetrag.

6. Sie überweisen die Beträge zum angegebenen Fälligkeitstermin.

3. Muss ich den Personenerfassungsbogen bereits im Vorfeld ausfüllen oder reicht das bei Anreise? Ich weiß ja jetzt noch nicht, ob ich im Juli CovidSymptome aufweise.

Die Personenerfassung ist bereits im Vorfeld zusammen mit der Reservierungsbuchung auszufüllen und zu unterschreiben. Diese ist wichtig um die Kontaktketten nachvollziehen zu können und dient Ihrer Sicherheit.

 

Wichtig ist die Formulierung "... bei Anreise ...". Sie bestätigen nicht, dass Sie im Juli keine Symptome haben werden (denn dass wissen Sie jetzt noch nicht), sondern das Sie bei Anreise keine Symptome haben, nicht in Quarantäne sind und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt hatten zu einem Covid19-Patienten. Das können Sie durchaus jetzt schon bestätigen, da es sich um eine zu erfüllende Bedingung handelt, ist Ihnen mit Ihrer Unterschrift bewusst, dass Sie wenn Sie diese Sachen nicht erfüllen nicht anreisen dürfen. Ergänzend wirkt der Satz "Wenn ich diese genannten Punkte nicht erfüllen kann, bin ich leider gezwungen meine Reise zu stornieren."

 

Gäste, die ohne Reservierung anreisen, füllen die Personenerfassung vor Ort aus.

4. Was ist, wenn ich im Vorfeld nicht bezahlen möchte, weil ich mir unsicher bin, ob die Reise überhaupt stattfindet?

Laut unseren AGBs ‌, die Sie zum einen mit der Reservierungsbuchung erhalten haben, sind bei einer Reservierung im Vorfeld eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises sowie eine Restzahlung 3 Wochen vor Anreise zu leisten. Diese sind grundsätzlich zu leisten, solange nicht mit Sicherheit feststeht, dass die Reise undurchführbar ist.

Wenn Sie sich aufgrund spezieller Gegebenheiten unsicher sind und keine Zahlung im Vorfeld leisten möchten, dann werden wir mit Ihnen keinen Vertrag eingehen und Ihnen keinen Stellplatz bzw. kein Mietobjekt reservieren. Sie haben dann die Möglichkeit uns spontan zu besuchen, allerdings können wir Ihnen dann keine Garantie für einen freien Stellplatz/ Bungalow geben.

5. Wie sind die Stornierungsgebühren?

Unsere Stornierungsbedingungen können Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ‌ entnehmen.

 

Sonderregelung:

Eine Buchung kann kostenfrei bis zum Reiseantritt storniert werden, wenn:

  • Aufgrund infektionsschutzrechtlicher Gegebenheiten ein Reiseverbot für Ihren Landkreis/Ihre kreisfreie Stadt oder ein Beherbergungsverbot für den Campingpark besteht
  • Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren/dessen sich Ihr Wohnort, oder der Ort des Campingplatzes befindet vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wird
  • Corona Ampel steht während des Reisezeitraumes auf ROT in der Region Havelland
  • Wenn Sie Covid-19-positiv sind (aktuelles Testergebnis muss schriftlich vorgelegt werden)

 

Dieses Recht zur Stornierung kann beginnend ab 4 Wochen vor Reiseantritt ausgeübt werden.

 

Sie haben dann die Wahl, ob Sie Ihren Aufenthalt verschieben, die geleistete Anzahlung zurück erstattet oder einen Gutschein über den Anzahlungsbetrag haben möchten. Der Gutschein wäre innerhalb von 3 Jahren bei uns einlösbar und ist nicht personengebunden.

6. Ich bin Risikopatient und habe Angst zu verreisen. Darf ich kostenfrei stornieren?

Auch wenn wir Ihre Bedenken verstehen, reicht Angst als Stornierungsgrund leider nicht aus um kostenfrei zu stornieren.

 

Sollten Sie Risikopatient sein und sich extrem unsicher sein, ob Sie einen Urlaub planen oder nicht, raten wir Ihnen von langfristigen Reservierungen im Vorfeld ab. Stattdessen empfehlen wir Ihnen bei einem niedrigen Inzidenzwert den Campingpark spontan zu besuchen. Eine telefonische Anmeldung ca. 7 Tage vor Anreise ist dennoch empfehlenswert.

7. Ich habe Bedenken wegen Corona. - Was macht der Campingpark Buntspecht um mir einen sicheren Urlaub zu gewährleisten?

Wir haben für alle Bereiche des Campingplatzes Konzepte entwickelt, um die Abstands- und Hygienestandards zu gewährleisten, die Ihren Urlaub so sicher wie möglich machen.

 

Wichtig ist, dass jeder Einzelne aktiv mitmacht und sich an die Empfehlungen zum Schutz vor Corona hält. Bitte achten Sie auf Aushänge und halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln ein. Jeder trägt eine Verantwortung, sowohl für sich selbst als auch für seine Mitmenschen.

8. Welche gesundheitlichen Bedingungen gibt es für meine Anreise?

Bitte prüfen Sie vor Anreise folgende Fragen:

 

1. Hat eine der mitreisenden Personen...

 

  • grippeähnliche Symptome?
  • erhöhte Körpertemperatur/Fieber?
  • neu aufgetretene Halsschmerzen/ Halskratzen?
  • neu aufgetretene akute Kopfschmerzen?
  • neu aufgetretene Muskel- und Gelenkschmerzen?
  • neu aufgetretener Husten oder neu aufgetretene Luftnot?
  • innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Patienten? (Ausnahme: beruflicher Kontakt in geschützter Form)

 

2. Stehen Sie derzeit unter Quarantäne?

 

Trifft ein Kriterium unter 1. zu, dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Eine Aufnahme auf dem Campingplatz kann in diesem Fall nicht erfolgen. Wenn Sie die 2. Frage mit „ja“ beantworten müssen, kann die Aufnahme auf dem Campingplatz ebenfalls nicht erfolgen. Bitte begeben Sie sich umgehend an den Ort, der für Ihren Aufenthalt während der Quarantäne angeordnet worden ist bzw. bleiben Sie zu Hause.

 

Mit Ihrer Anreise bestätigen Sie, dass Sie keine der oberen Fragen mit „ja“ beantworten und nach Ihrem Wissen gesund anreisen.

 

Im Falle wahrheitswidriger Angaben behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

9. Wie lauten unsere aktuellen Corona Verhaltensregeln?

Das Wohlergehen unserer Gäste steht an oberster Stelle. Deswegen appellieren wir an Ihre Eigenverantwortung sowie die Verantwortung gegenüber anderen Menschen. Wenn alle sich an die aktuellen Verhaltensregeln halten, dann können Sie Ihren Urlaub entspannt und ohne Risiko verleben.

 

Folgende Regeln sind einzuhalten:

 

1. Einhalten der AHM-Regel

Halten Sie mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen

Waschen Sie sich regelmäßig für mindestens 30 Sekunden die Hände. Benutzen Sie hierfür Seife und möglichst heißes Wasser.

In sämtlichen Gemeinschaftsanlagen, unabhängig von der Tageszeit und dem Besucheraufkommen, muss ein medizinischer Mund-NasenSchutz oder eine FFP2-Maske getragen werden. Auf der Toilette und in den Kabinen kann dieser wieder entfernt werden.

2. Vermeiden Sie Gruppenbildung. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Brandenburgs. Diese können Sie der aktuellen Eindämmungsverordnung unter www.brandenburg.de ‌ entnehmen.

3. Unterlassen Sie Berührungen wie Händeschütteln und Umarmungen.

4. Wo möglich sollten die Hände desinfiziert werden. Nutzen Sie die Desinfektionsspender außen und innen der öffentlichen Räume (Sanitäranlagen, Rezeption, Shop usw.) Leisten Sie den Hygieneregeln bitte Folge. Diese dienen unser aller Gesundheit.

5. In Fällen grober und / oder wiederholter Verstöße gegen diese Regeln für ein sicheres Miteinander behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen, um Mitarbeiter und andere Gäste zu schützen. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall auch Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber entstehen können.

10. Wo finde ich die aktuelle Eindämmungsverordnung für Brandenburg?

Die aktuelle Verordnung für das Land Brandenburg finden Sie hier:

Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ‌

 

Eine gute Übersicht für Camping in Corona-Zeiten finden Sie beim BVCD:

Corona-Regelungen Bundesländer ‌

11. Was muss ich machen, wenn ich während des Aufenthaltes Symptome bekomme?

Sollte während Ihres Aufenthaltes eines der folgenden Symptome auftreten:

  • Allgemeine grippeähnliche Symptome
  • erhöhte Körpertemperatur/Fieber
  • Halsschmerzen/ Halskratzen
  • Muskel- und Gelenkschmerzen
  • Luftnot

bleiben Sie bitte in Ihrer Unterkunft, kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt oder wählen Sie 116 117.

 

Informieren Sie telefonisch die Rezeption, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen.

Anschrift

Weg zum Zeltplatz
14715 Stechow-Ferchesar

Kontakt

Tel.: 033874 - 90072
Fax: 033874 - 90970

E-Mail

info@campingpark-buntspecht.de
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